Regionalförderung

LEADER Region Spreewald-PLUS – für Lebensqualität und Wirtschaft, Natur, Tradition und Innovation.

Regionalförderung

Wir wollen unsere Region zu einem integrierten, wirtschaftlich starken, infrastrukturell gut ausgestatteten, nachhaltigen Raum mit einer hohen Attraktivität für Einwohner und Gäste entwickeln.

Regionalförderung

Potenziale der Natur- und Kulturlandschaft erhalten und für eine positive Entwicklung der Region nutzen.

Suppen, Vegetarisch

Spreewälder Senfgurkensuppe

Oliver Heilmeyer, 14.01.2022 – Oliver Heilmeyers Rezept zeigt meisterhaft schnörkellose Kochkunst mit erlesenen Produkten aus dem Spreewald, deren typischer Geschmack zum Erlebnis für alle Sinne werden.

 

Förderregion Spreewald-PLUS

Zur Gebietskulisse der LEADER-Region Spreewald-PLUS gehört das Nebeneinander naturnaher Landschaft, wie das Biosphärenreservat Spreewald und radikal veränderter Kulturlandschaft im Niederlausitzer Landrücken. Die Bergbaufolgelandschaft wird gegenwärtig zu einer seenreichen Landschaft mit hohem Erholungswert gestaltet. Im Norden sind der überwiegende Teil der seenreichen Landschaft des Naturparks Dahme- Heideseen und die Gemeinde Bestensee Bestandteile der LEADER-Region Spreewald-PLUS.

Förderung und Projektunterstützung bringen nachhaltige Belebung für den ländlichen Raum.

Bereits 1995 gehörte die Spreewaldregion zu den LEADER-Regionen Europas. In diesem Zeitraum sicherte sich der Spreewald den europäischen Herkunftsschutz seiner Imageprodukte “Spreewälder Gurken” und “Spreewälder Meerrettich”. Voraussetzung dafür war eine konkrete geografische Bestimmung der Lage und Größe der Spreewaldregion, die durch parlamentarische Beschlussfassungen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften bestätigt wurde. Die Region besitzt eine Vielzahl an geologischen, geografischen, kulturhistorischen und wirtschaftlichen Gemeinsamkeiten und verwertbares wirtschaftliches Potential.

Was ist LEADER?

L– Liaison E– Entre A– Actions de D– Développement de l‘ E– Économie R-Rurale „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“

LEADER ist ein Förderprogramm gemäß der Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) der Europäischen Union. Am 11. Dezember 2014 überreichte Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger die Anerkennung und Bestätigung der Region „Spreewald- PLUS“ als LEADER-Region für den Zeitraum 2014 bis 2020.

Damit können in der vergangenen Förderperiode begonnene Initiativen zur ländlichen Entwicklung kontinuierlich fortgesetzt werden. Mit LEADER stehen finanzielle Mittel bereit, mit denen innovative, nachhaltige Entwicklungsstrategien für ländliche Gebiete unterstützt werden sollen. Angestrebt ist eine regionale Entwicklung, die wirtschaftlich, sozial und ökologisch zugleich ist, die Arbeitsperspektiven bietet, neue Einkommensquellen erschließt und die Lebensqualität auf dem Lande erhöht.

In dem kurzen Film des DVS Ländliche Räume wird einfach und verständlich erklärt, was LEADER ist und wie die Regionalentwicklungsmethode in ihren Grundzügen funktioniert.

 

Förderkriterien

Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, die ländliche Region Spreewald-PLUS als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu entwickeln und auszubauen. Geförderte Maßnahmen stärken insbesondere die ländliche Wirtschaft über die nachhaltige Schaffung bzw. den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Vorhaben verbessern zudem die Perspektiven der in der Region lebenden Menschen unterschiedlichen Alters, indem sie demographische Erfordernisse berücksichtigen.

Grundlage für die Förderung bildet die jeweils geltende Förderrichtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK). Diese Richtlinie regelt die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung gemäß des LEADER-Programms.

Förderanträge für Projekte in der Förderregion Spreewald-PLUS sind grundsätzlich an die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Spreewaldverein zu übermitteln. Der Spreewaldverein berät Antragsteller, prüft projektbezogen die Fördermöglichkeiten und unterstützt ggf. bei der weiterführenden Antragstellung.

 

Entwicklungskonzept

Wir wollen den ländlichen Raum unserer Region zu einem integrierten, wirtschaftlich starken, infrastrukturell gut ausgestatteten, nachhaltigen Raum mit einer hohen Attraktivität für Einwohner und Gäste entwickeln.

  • Erschließung neuer Einkommensquellen der Region; Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Einklang mit Natur und Umwelt;
  • Erhöhung der Wettberwerbsfähigkeit der Region; Stärkung der Unternehmen durch finanzielle Förderung und Motivation zur Zusammenarbeit und zum gemeinsamen Handeln;
  • Erhöhung der Bleibebereitschaft junger Menschen und des Wohlfühlens älterer Einwohner durch die Entwicklung und Pflege regionaler und lokaler Traditionen;
  • Entwicklung attraktiver Wohn- und Tourismusstandorte für die Einwohner und Gäste der Region.
  • Entwicklung regionaler Wertschöpfungsketten, indem besonders Kleinbetrieben durch kollektive Maßnahmen der Marktzugang erleichtert wird
  • In-Wert-Setzung des natürlichen und kulturellen Potenzials
  • Förderung untermehmerischer Potenziale und Projekte zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten LEADER-Region
  • Förderung touristischer Potenziale/Projekte vorrangig in den Großschutzgebieten, in den Korridoren der touristischen Wegenetze und in den bestehenden sowie neu zu entwickelnden Kur- und Erholungsorten, der Branitzer Parklandschaft sowie im Leichhardt-Land

Grundlagen und Zielsetzung

Grundlage für die Förderung bildet die jeweils geltende Förderrichtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL). Diese Richtlinie regelt die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung gemäß des LEADER-Programms.

Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, die ländliche Region Spreewald-PLUS als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu entwickeln und auszubauen. Geförderte Maßnahmen stärken insbesondere die ländliche Wirtschaft über die nachhaltige Schaffung bzw. den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Vorhaben sollen die Perspektiven der in der Region lebenden Menschen unterschiedlichen Alters verbessern, indem sie demographische Erfordernisse berücksichtigen.

Anliegen der Umsetzung der Richtlinie ist es, mit der Förderung von Maßnahmen die wirtschaftliche und ökologische Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale nachhaltige Entwicklung im Sinne der Landesförderstrategie unterstützen.

Kriterien

  • Ländliche Räume in Brandenburg stärken.
  • Förderung und Projektunterstützung bringen nachhaltige Belebung für den ländlichen Raum.
  • Gezielte Weiterentwicklung und der Erhalt von Wirtschaftskraft soll die ländliche Struktur stärken.

Anliegen der Umsetzung der Richtlinie ist es, mit der Förderung von Maßnahmen die wirtschaftliche und ökologische Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale nachhaltige Entwicklung im Sinne der Landesförderstrategie unterstützen.

 

Häufige Fragen zur Förderung

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Natürliche Personen (Einzelpersonen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften) und juristische Personen des privaten Rechts
  • Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum
  • Die Maßnahme muss in der Fördergebietskulisse liegen und zur Umsetzung der Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) beitragen.
  • Das Vorhaben muss im Projektauswahlverfahren die Mindestpunktzahl erreichen und innerhalb des vorab festgelegten Budgets liegen.

Es werden im Jahr in der Regel zwei Projektauswahlverfahren (März/September) durchgeführt. Die Antragsfristen sowie das zur Verfügung gestellte Budget werden auf der Internetseite unter Termine öffentlich bekannt gemacht.

  • Regionale Wirtschaftsentwicklung und Wertschöpfung / Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Qualitative Verbesserung und Erweiterung der touristischen Infrastruktur
  • Soziale und gesundheitsfördernde Maßnahmen der Daseinsvorsorge und Mobilität
  • Maßnahmen zur Erhaltung der regionalen Baukultur und des Kulturerbes
  • Projekte sind mit dem vorgegebenen Maßnahmeblatt bei der LAG Spreewaldverein e.V. Am Kleinen Hain 3, 15907 Lübben (Spreewald) einzureichen.
  • Das Maßnahmeblatt sowie weitere Vordrucke und Erläuterungen sind auf der Internetseite des Vereins unter Regionalförderung: Ablauf und Formulare hinterlegt.
  • Der Regionalbeirat prüft und bewertet die Projekte auf der Grundlage von Projektauswahlkriterien und ermittelt eine Rangreihenfolge aus der erreichten Punktzahl.
  • Der Vereinsvorstand prüft die Bewertung der einzelnen Vorhaben und beschließt die Reihenfolge.
  • Antragsteller, deren Vorhaben im Ergebnis der Bewertung die Mindestpunktzahl erreicht haben und innerhalb des Budgets liegen, erhalten ein positives Votum.

Zur Feststellung der Bewilligungsreife sind dem Maßnahmeblatt der Eigentumsnachweis, eine Kostenzusammenstellung, der Bearbeitungsstand bei erforderlichen Genehmigungen sowie ein Nachweis zur Sicherung des finanziellen Eigenanteils beizufügen.

  • Nicht berücksichtigte Anträge können zum nachfolgenden Ordnungstermin erneut eingereicht werden.

Antragsteller, die ein positives Votum von der LAG erhalten haben, sind berechtigt, einen Förderantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Luckau innerhalb einer Frist von zwei Monaten einzureichen.

  • Planungsleistungen sind zuwendungsfähig, wenn nachgewiesen werden kann, dass vorab ein Leistungs- und/oder Preiswettbewerb (mind. drei Angebote) durchgeführt worden ist.
  • Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 5 der HOAI werden nicht als vorzeitiger Vorhabenbeginn gewertet.

Von der Förderung sind unter anderem ausgeschlossen:

  • Erwerb von Immobilien,
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Investitionen in Schulen, außer Grundschulen,
  • Kauf von Lebendinventar (Tiere sowie einjährige Pflanzen und deren Anpflanzung),
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind und nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der förderfähigen Maßnahme stehen,
  • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Leasingkosten, Kosten für den Mietkauf und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen,
  • Betriebs- und Folgekosten im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen sowie Kosten für den laufenden Betrieb von Einrichtungen und Ersatzbeschaffungen,
  • Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenständen, die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen,
  • Erwerb von Gegenständen bis zu einem Wert von 410 € (netto) im investiven Bereich,
  • Mehrwertsteuer für Personen, welche vorsteuerabzugsberechtigt sind.
 

Ablauf und Dokumente

Förderperiode 2014 – 2020

In der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der LAG Spreewaldverein e.V.  sind unter anderem das Fördergebiet, die Entwicklungsziele und Handlungsfelder sowie das Verfahren zur Auswahl von Projekten dokumentiert.

Alle Projekte sind unter Benutzung des Maßnahmeblattes bis zum vorab öffentlich bekannt gemachten Ordnungstermin in der Geschäftsstelle des Spreewaldverein e. V. einzureichen. Sie werden zunächst in einem Vorverfahren vom Regionalmanagement geprüft. Erfüllt das Projekt insbesondere auf Grund seiner unzureichenden Beschreibung nicht den Anforderungen, so wird dem Projektträger eine angemessene Frist für die Überarbeitung seines Projektes eingeräumt. Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Frist wird die Maßnahme vom weiteren Bewertungsverfahren ausgeschlossen.

Die im Vorverfahren positiv bewerteten Projekte werden dem Regionalbeirat zur Begutachtung vorgelegt. Dieser erarbeitet für den Vorstand Bewertungsvorschläge auf Grundlage der geltenden Projektauswahlkriterien. Der Vorstand führt  das Projektauswahlverfahren durch und stellt die sich aus den Einzelbewertungen ergebene Rang- und Reihenfolge fest.

Projekte, die die Mindestpunktzahl erreicht haben und innerhalb des Budgets liegen, erhalten ein positives Votum und werden aufgefordert, ihren Förderantrag mit dem Antragsformular LEADER 2014-2020 innerhalb einer Frist von zwei Monaten beim Landesamt (LELF) in Finsterwalde einzureichen.

Der Leitfaden Vergaberecht gilt im Grundsatz gleichermaßen für private wie öffentliche Antragsteller. Im Rahmen der ELER-Förderung sind Antragsteller verpflichtet besondere Regelungen zu beachten – bspw. bei der Wahl der Vergabeart oder den Bekanntmachungspflichten.

Das Merkblatt Publizität enthält Bestimmungen zur Information der Öffentlichkeit von ELER-Förderprojekten. Insbesondere sind Vorschriften zur Gestaltung von Informations- und Kommunikationsmitteln sowie Hinweise zur Beschaffung von Erläuterungstafeln und Schildern aufgeführt. Hier finden Sie Muster für Erläuterungstafeln und Schilder.

 

Dokumente einsenden.

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